Lexikon
Reichsacht
eine für das gesamte Reichsgebiet geltende Acht, die anfänglich nur vom König (Kaiser) oder vom Reichshofgericht (später Reichskammergericht, Reichshofrat), seit dem 13. Jahrhundert auch von hierzu privilegierten einzelnen Herren oder Städten ausgesprochen werden konnte. Seit Kaiser Friedrich II. war Gesetz, dass dem länger andauernden Exkommunikation die Reichsacht zu folgen habe. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht.
Wissenschaft
Die Mär von den todbringenden Hornissen
Hornissen werden oft für gefährliche Bestien gehalten. Warum man vor den Tieren im Normalfall aber eigentlich gar keine Angst zu haben braucht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und sieben ein Pferd“. Mit dieser Warnung jagen Eltern ihren Kindern noch heute eine gewaltige Angst vor den...
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...