Lexikon
Agio
[
Aufgeldˈa:dʒo; das; italienisch, französisch
]der Mehrbetrag des Ausgabe- oder Börsenkurses eines Wertpapiers gegenüber seinem Nennwert. Gemäß § 150 Aktiengesetz ist das Agio, d. h. der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien einschließlich von Bezugsaktien über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wird, in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gegensatz: Disagio (Abschlag).
Wissenschaft
Schwamm drüber
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Wissenschaft
Die Suche nach Satelliten-Schwärmen
Technosignaturen um Exoplaneten: Wie sich außerirdische Zivilisationen verraten könnten. von RÜDIGER VAAS Falls es bei nahen Sternen Zivilisationen gibt, die Raumfahrt betreiben und in ihrer Technik nur etwas weiterentwickelt sind als die Menschheit heute, dann könnten diese außerirdischen Intelligenzen ihre Existenz...