Altersruhegeld

Rente nach Erreichen der Altersgrenze aus der gesetzlichen Rentenversicherung ; wird grundsätzlich nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, wenn die Wartezeit (60 Monate) erfüllt ist; ab 2012 späterer, abgestufter Renteneintritt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wird mit Rentenabschlägen korrigiert; die vorzeitige Inanspruchnahme wurde 2003 weiter eingeschränkt. Rentenversicherung .