Anfechtung
Herbeiführen der Nichtigkeit von Beschlüssen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch Anfechtungsklage (der Mitglieder).
Herbeiführen der Nichtigkeit von Beschlüssen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch Anfechtungsklage (der Mitglieder).