Anfechtungsklage

die „klassische“ Klageart der Verwaltungsgerichtsbarkeit . Mit der Anfechtungsklage wird die Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt. Ihr Anwendungsbereich ist vornehmlich die Eingriffsverwaltung (Polizei- und Ordnungsverwaltung, Steuerverwaltung).