Verwaltungsakt

eine Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen wird (Gegensatz: Verwaltungsvorschrift ); unter den verschiedensten Bezeichnungen, z. B. Anordnung, Bescheid, Beschluss, Entscheidung, Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Verfügung, u. U. auch Erlass; sachlich z. B. Enteignung, Gewerbeerlaubnis, Polizeiverfügung und Steuerbescheid. Verwaltungsakte unterliegen allgemein nur der Anfechtung im Verwaltungsverfahren und im Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit .

Der Begriff Verwaltungsakt wird auch im schweizerischen Verwaltungsrecht gebraucht. Der österreichischen Gesetzessprache ist er unbekannt (statt dessen meist: Bescheid , die besondere im Verwaltungsverfahren ergehende Verfügung).