Anfechtung
im Verwaltungsverfahren und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Begehren nach Aufhebung von Verwaltungsakten durch Widerspruch bzw. Anfechtungsklage .
im Verwaltungsverfahren und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Begehren nach Aufhebung von Verwaltungsakten durch Widerspruch bzw. Anfechtungsklage .