Anlieger
die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wasserläufen. Die Anlieger sind verpflichtet, Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge) und gewisse Naturaldienste (z. B. Reinigung) zu leisten, und berechtigt, diese in gesteigertem Umfang zu benutzen ( Gemeingebrauch ).