Arbeitshaus

in der Bundesrepublik Deutschland als Einrichtung des Strafvollzugs (seit 1. 9. 1969) sowie als Anstalt mit Arbeitszwang durch das Bundessozialhilfegesetz abgeschafft.

In Österreich wurde das Arbeitshaus ebenso abgeschafft.

Schweiz: Arbeitserziehungsanstalt .