Arbeitshaus
in der Bundesrepublik Deutschland als Einrichtung des Strafvollzugs (seit 1. 9. 1969) sowie als Anstalt mit Arbeitszwang durch das Bundessozialhilfegesetz abgeschafft.
In Österreich wurde das Arbeitshaus ebenso abgeschafft.
Schweiz: Arbeitserziehungsanstalt .