Asperati ọ nsprinzip
Grundsatz, nach dem die Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz mehrerer Straftaten durch Erhöhung der schwersten Einzelstrafe gebildet wird (§ 54 StGB). Gegensatz: Kumulationsprinzip .
Auch: Strafschärfungsprinzip
Grundsatz, nach dem die Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz mehrerer Straftaten durch Erhöhung der schwersten Einzelstrafe gebildet wird (§ 54 StGB). Gegensatz: Kumulationsprinzip .
Auch: Strafschärfungsprinzip