Auflage
belastende Nebenbestimmung zu einem in der Regel begünstigenden Verwaltungsakt , mit der von dem Adressaten des Verwaltungsakts etwas verlangt wird; die Wirksamkeit des Verwaltungsakts hängt nicht von der Erfüllung der Auflage ab, die selbständig erzwungen werden muss (im Unterschied zur Bedingung ).