Aufsicht

staatliche oder behördliche Befugnisse und Maßnahmen zur Gewährleistung einer bestimmten Arbeitsweise nachgeordneter (Gebiets-) Körperschaften, Anstalten oder Behörden; so besonders im Verfassungsrecht von Bundesstaaten die Aufsicht des Bundes über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Bundesgliedstaaten ( Bundesaufsicht ). Die Aufsicht ist entweder umfassende Dienstaufsicht (Fachaufsicht) oder sich auf die Wahrung der Rechtsvorschriften beschränkende Rechtsaufsicht , so besonders gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften.