Ausschlussfrist

Frist, nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Anspruchs oder die Ausübung eines Gestaltungsrechts ausgeschlossen ist. Ausschlussfristen werden im Arbeitsrecht häufig vereinbart, da die Verjährungsfristen zu lang erscheinen. Für tarifliche Rechte können Ausschlussfristen nur im Tarifvertrag vereinbart werden. Unabdingbare ( Unabdingbarkeit ) gesetzliche Ansprüche, z. B. auf Urlaub oder Mehrarbeitsvergütung, können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch Ausschlussfristen beschränkt werden.