Autom ạ tenmissbrauch
Erschleichen der Leistung eines Automaten in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten; strafbar nach § 265 a StGB. Erschleichung .
Erschleichen der Leistung eines Automaten in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten; strafbar nach § 265 a StGB. Erschleichung .