Bande

gegen die in einer Gesellschaft herrschenden Sitten und Rechte handelnde Gruppe von Personen, z. B. Söldnerhaufen ( Marodeure ) und Guerillakämpfer ( Guerilla ), sofern ihre Kampfweise nicht dem Kriegsrecht entspricht; Zusammenschluss mehrerer Personen zur Begehung von Straftaten; Diebes-, Verbrecherbande. Kriminelle Vereinigung .