Bannkreis

allgemein: markierter, kreisförmiger Bereich mit Unheil abwehrender Wirkung; historisch: 1. Gerichtsstätte ( Thing ) der Germanen, die mit Haselstangen oder Steinen abgesteckt wurde. – 2. Kultstätte. – 3. Umschreitung oder Umreitung des bei Landnahme eroberten Besitzes. – 4. Umgehung der Ländereien, um dem umgangenen Bereich Fruchtbarkeit zu verleihen. – 5. Bestandteil von Begräbnisritualen: Umgang um den Toten oder seine Grabstätte. – 6. Zauberkreis.