Berufsverband
freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auf überbetrieblicher Ebene zur kollektiven Interessenvertretung, besonders zur Gestaltung und Ordnung der Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen ; gewährleistet durch Art. 9 Abs. 3 GG ( Koalitionsfreiheit ). Arbeitgeberverbände , Gewerkschaften .
Auch: Koalition