beschränkte Steuerpflicht

steuerpflichtige Personen bzw. Körperschaften u. a., die außerhalb des besteuernden Staates ansässig sind (beschränkt Steuerpflichtige, Steuerausländer). Sie werden zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer lediglich mit dem im Inland erzielten Einkommen herangezogen (sog. Territorialprinzip, Quellenstaatsbesteuerung).