Betäubungsmittel
sehr stark wirksame Schmerzmittel, die bei wiederholter Einnahme zu Abhängigkeit und Sucht führen. Daher dürfen Betäubungsmittel nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach den strengen Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung verabreicht werden, z. B. zur Versorgung von Tumorpatienten. Zu den Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gehören u. a. Opium , Morphin, weitere Opiumderivate, Cocain , Amphetamine, Halluzinogene sowie verschiedene Schlaf- und Beruhigungsmittel. Betäubungsmittelgesetz .