Bier
im weiteren Sinn alle Getränke, bei denen Stärke als Ausgangsprodukt für eine alkoholische Gärung dient. Nach dem Dt. Biersteuergesetz , in dem auch das Reinheitsgebot von 1516 enthalten ist, werden Getreidemalze unter Verwendung von Hefe, Hopfen und Wasser zum alkohol- und kohlensäurehaltigen Bier vergoren. Für untergärige Biere darf nur Gerstenmalz, für obergärige Weizen-, Roggen- oder Dinkelmalz verwendet werden. Durch die Liberalisierung der Märkte innerhalb der EU sind in Deutschland aber auch Biere auf Mais- oder Reisbasis verkehrsfähig, haben bislang aber keinen bedeutenden Stellenwert erlangt.