Bundesdisziplinarordnung
vom 28. 11. 1952, Abkürzung BDO , enthielt bis 2002 das Disziplinarrecht für die Beamten und Ruhestandsbeamten, die dem Bundesbeamtengesetz unterlagen; abgelöst durch das Bundesdisziplinargesetz.
vom 28. 11. 1952, Abkürzung BDO , enthielt bis 2002 das Disziplinarrecht für die Beamten und Ruhestandsbeamten, die dem Bundesbeamtengesetz unterlagen; abgelöst durch das Bundesdisziplinargesetz.