Disziplin ạ rrecht

die rechtliche Ordnung für das Verhalten bestimmter, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Staates, der Kommunen, auch der Kirchen stehender Personen (Beamter, Soldaten) durch Strafbestimmungen; Dienststrafrecht , Wehrstrafrecht .

Für die evangelische Kirche gelten in Deutschland das Disziplinargesetz der EKD (1995) für Geistliche und Beamte der EKD und der meisten Gliedkirchen und das Disziplinargesetz 2001 der VELKD für die 8 lutherischen Gliedkirchen.

In der katholischen Kirche bezeichnet Disziplinarrecht die rein kirchlichen Bestimmungen über Maßnahmen zur Herstellung und Wahrung eines geordneten Gemeinschaftslebens (kirchliche Disziplin ), soweit dies Sache der Obrigkeit ist.