Bundesexekution

die in einem Staatenbund (z. B. Deutscher Bund) oder Bundesstaat (Deutsches Reich 1871: Reichsexekution ) auf vertraglicher oder verfassungsrechtliche Ermächtigung beruhende Anwendung militärischer Gewalt durch die Bundesgewalt gegenüber Gliedstaaten, die sich bundeswidrig verhalten. Für den Deutschen Bund war eine solche Ermächtigung in der Wiener Schlussakte und in der Exekutionsordnung von 1820 enthalten. Der wichtigste Fall war die Bundesexekution gegen Holstein 1864.

Für die Bundesrepublik Deutschland: Bundeszwang .

In der Schweiz kann sich der Bundesrat von der Bundesversammlung zu einer Bundesexekution ermächtigen lassen, wenn ein Kanton seine Pflicht zur Bundestreue verletzt, einer rechtmäßigen Verfügung des Bundesrats nicht nachkommt oder ein verfassungsmäßiges Freiheitsrecht missachtet. Die letzten Bundesexekutionen erfolgten bei den Generalstreikunruhen in Zürich 1918 und bei den Genfer Unruhen 1932. Bundesintervention .