Bundeskanzler

1920 – 1938 und seit 1945 der Vorsitzende der Bundesregierung; er wird vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei rechtlich keinem Vorschlag folgen muss. – Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, soweit diese nicht durch den zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat. Der Bundeskanzler hieß 1918 – 1920 und 1945 Staatskanzler. Bundesregierung .