Bundesstaat
eine Staatsform: die gebietliche Staatsgliederung (in historischer und rechtlicher Betrachtung vielfach auch als Staatenverbindung aufgefasst), in der mehrere nicht voll souveräne Gliedstaaten ( Länder, Kantone , oft wieder als „Bundesstaaten“ bezeichnet) zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind, mit dem sie sich die Ausübung der Staatsgewalt teilen und an dessen Staatstätigkeit sie durch besondere Organe ( Bundesrat ) teilnehmen. Der Bundesstaat ist zu unterscheiden vom Einheitsstaat und vom Staatenbund . Bundesstaaten sind z. B.: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, die USA, Argentinien, Indien, Kanada. Die staatsrechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Einzelstaaten) ist verschieden.