Einheitsstaat

Staatsform, in der der Staat nur durch Einteilung in Verwaltungsbezirke, ggf. auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften, nicht aber in Eigenstaatlichkeit besitzende Länder ( Gliedstaaten ) gegliedert ist; Gegensatz: Bundesstaat . Einheitsstaaten sind z. B. Frankreich und Italien.