Bundesversorgungsgesetz

vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982, Abkürzung BVG , regelt die Kriegsopferversorgung , ferner die Fälle, in denen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen gesundheitlicher Folgeschäden gegeben ist. Das BVG findet entsprechend Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, Zivildienstgesetz, Bundesseuchengesetz (Impfschäden), Häftlingshilfengesetz.