Kriegsopferversorgung
Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 für die durch den Militär- oder Kriegsdienst oder durch Kriegsgefangenschaft Geschädigten und deren Hinterbliebene. Auf Kriegsopferversorgung besteht ein Rechtsanspruch. – In Österreich gilt das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) von 1957 (mehrmals novelliert); zuständige Behörden sind die Landesinvalidenämter. – Schweiz: Militärversicherungsgesetz vom 19. 6. 1992.