disposit ị ves Recht
Rechtsvorschriften, die vertraglich ausgeschlossen oder abgeändert werden können; Gegensatz: zwingendes Recht .
Auch: nachgiebiges Recht, ; abdingbares Recht, ; Jus dispositivum
Rechtsvorschriften, die vertraglich ausgeschlossen oder abgeändert werden können; Gegensatz: zwingendes Recht .
Auch: nachgiebiges Recht, ; abdingbares Recht, ; Jus dispositivum