zwingendes Recht
Rechtsvorschriften, deren Anwendung vertraglich nicht ausgeschlossen oder abgeändert werden kann, im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland besonders das Sachenrecht . Gegensatz: dispositives Recht .
Auch: Jus cogens
Rechtsvorschriften, deren Anwendung vertraglich nicht ausgeschlossen oder abgeändert werden kann, im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland besonders das Sachenrecht . Gegensatz: dispositives Recht .
Auch: Jus cogens