Disziplin ạ rgerichte
spezielle Kammern der Verwaltungsgerichte zur Ausübung der Disziplinar- (Dienststraf-)gerichtsbarkeit wegen dienstlicher Verfehlungen von Beamten; bei den Oberverwaltungsgerichten entscheiden Senate für Disziplinarsachen; letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht . Für Richter bestehen Dienstgerichte, für Soldaten Wehrdienstgerichte.