Durchsuchung
die seekriegsrechtlich erlaubte Überprüfung von Handelsschiffen durch Kriegsschiffe eines Kriegführenden auf Bannware (Konterbande) , „feindliche Bestimmung“ (Zielhafen) und Mitführung feindlicher Staatsangehöriger.
die seekriegsrechtlich erlaubte Überprüfung von Handelsschiffen durch Kriegsschiffe eines Kriegführenden auf Bannware (Konterbande) , „feindliche Bestimmung“ (Zielhafen) und Mitführung feindlicher Staatsangehöriger.