Einzelrichter

ein Richter, der allein gerichtliche Entscheidungen fällt, „das Gericht“ ist; Gegensatz: Kollegialgericht. Einzelrichter ist vornehmlich der Richter am Amtsgericht.

In Österreich bei den Bezirksgerichten und in bestimmten Fällen bei Gerichtshöfen 1. Instanz; Einzelrichter sind für Übertretungen, Vergehen und leichte Verbrechen zuständig. – Nach den schweizerischen Zivilprozessordnungen sind Einzelrichter vor allem zuständig für die erstinstanzliche Behandlung von Prozessen vermögensrechtlicher Natur mit geringem Streitwert.