Erbpacht
veraltete Bezeichnung für das vererbliche und veräußerliche dingliche Nutzungs-(nicht Eigentums-)Recht an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück gegen Zahlung von Pachtzinsen (Erbpachtzins) ; in der Regel mit Vorkaufsrecht des Erbpächters; heute Erbbaurecht .