Erfüllungsort

der Ort, an dem die Erfüllung vorzunehmen ist; nach deutschem Recht im Zweifel der Wohnsitz oder der Ort der gewerblichen Niederlassung des Schuldners (§ 269 BGB). Ähnlich in der Schweiz Art. 74 OR. In Österreich ist der Erfüllungsort in §§ 905, 1413 ABGB festgelegt.

Auch: Leistungsort