Ergänzungsabgabe
1968 – 1974 eine Zusatzsteuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (3% von deren Betrag) für Personen ab einer bestimmten Einkommensgrenze. 1991/92 wurde eine Ergänzungsabgabe, der sog. Solidaritätszuschlag ( Solidaritätsgesetz ) zur Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder erhoben; 1995 wieder eingeführt.