Ernährungssicherstellung

die für Zwecke der Verteidigung erforderliche Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft für den Notstandsfall. Rechtsgrundlage ist in der Bundesrepublik Deutschland das Ernährungssicherstellungsgesetz vom 27. 8. 1990. Wirtschaftssicherstellung .