Feudal ị smus
Herrschafts- bzw. Gesellschaftsordnung, in der eine adelige Oberschicht vom Herrscher mit Grundbesitz sowie politische u. a. Vorrechten bedacht wird.
Seine besondere Ausprägung erhielt der Feudalismus im Lehnswesen des mittelalterlichen Europas. In der marxist. Geschichtsauffassung ist der Feudalismus die Gesellschaftsordnung, die die alte Sklavenhaltergesellschaft ablöst und ihrerseits von der kapitalistischen Gesellschaftsordnung abgelöst wird. Feudalistisch wird in diesem Sinne auch als politisches Schlagwort verwendet, um überholte gesellschaftliche Strukturen zu kennzeichnen.
Seit dem Spät-MA wurde der Feudalismus durch den Absolutismus bzw. mit der Erstarkung des städtischen Bürgertums durch den Ständestaat abgelöst. In wirtschaftlicher Hinsicht wirkte er allerdings auf dem Land bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert.