Lexikon
Lehnswesen
Feudalismus (Miniatur)
Darstellung des Feudalismus
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Das fränkische Lehnswesen entstand aus der persönlichen Vasallität und dem dinglichen Benefizium, d. h. der Ausstattung von Vasallen meist mit Land (Lehen). Die Vasallität beruhte auf dem germanischen Gefolgschaftswesen (gegenseitiges Treueverhältnis von Herr und Gefolgsmann) und auf der gallorömischen Kommendation, d. h. der Ergebung eines Vasallen in den Schutz und die Gewalt eines Herrn. Das Lehnsverhältnis wurde durch die Belehnung begründet: Der Lehnsmann gelobte Treue und Mannschaft (wichtigste Dienste: Heer- und Hoffahrt) und wurde vom Lehnsherrn in sein Lehen eingesetzt; das Lehnsverhältnis galt auf Lebenszeit, wenn es nicht durch Treubruch (Felonie) aufgelöst wurde. Durch Tod des Herrn oder Mannes (Herrenfall bzw. Mannfall) trat der Heimfall ein, und es musste um die Erneuerung des Lehnsverhältnisses nachgesucht werden (Mutung); seit sich die Erblichkeit der Lehen durchsetzte (in Frankreich gewohnheitsrechtlich schon Ende des 9. Jahrhunderts; sonst erst seit dem 10. Jahrhundert), entstand ein Anspruch auf erneute Belehnung. Oberster Lehnsherr war der König; seit dem 12. Jahrhundert galt für die großen Reichslehen (Fahnenlehen) der Leihezwang: Der König konnte diese Lehen nicht wieder einziehen, sondern musste sie binnen Jahr und Tag wieder ausgeben. Später wurde das Lehnswesen dem Ausbau der Landeshoheit nutzbar gemacht. In Frankreich hingegen, das im 10. und 11. Jahrhundert voll „durchfeudalisiert“ war, gelang mit Hilfe des Lehnswesens der Ausbau der königlichen Macht seit dem 12. Jahrhundert. Mit der Änderung der Wehrverfassung und Kriegstechnik (Söldnerheere, Feuerwaffen) verlor das Lehnswesen schließlich seine militärische und dann auch seine politische Bedeutung. Formal blieb das Lehnsrecht im Hl. Römischen Reich bis 1806 erhalten. Feudalismus.
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