Heimfall
die Rückübertragung von Vermögensstücken an ihren ursprünglichen Inhaber; ursprünglich im Lehnsrecht und in der Grundherrschaft (Heimfall von Gütern an den Lehns- bzw. Grundherrn), heute im Heimstättenwesen und beim Erbbaurecht bedeutsam.
die Rückübertragung von Vermögensstücken an ihren ursprünglichen Inhaber; ursprünglich im Lehnsrecht und in der Grundherrschaft (Heimfall von Gütern an den Lehns- bzw. Grundherrn), heute im Heimstättenwesen und beim Erbbaurecht bedeutsam.