Fischereischein
von den Ordnungsbehörden ausgestellter, mit Lichtbild versehener, amtlicher Ausweis, der beim Fischen mitzuführen ist; Voraussetzung für den Fang von Fischen (sowie Krebsen und Muscheln); neben dem Fischereischein ist der Fischereierlaubsnisschein erforderlich. Als Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist das Ablegen einer Fischerprüfung nötig.