Fischerprüfung

gesetzlich geforderter Nachweis bestimmten Fachwissens als Voraussetzung zur Erteilung des Fischereischeins . Zugangsvoraussetzung zur Fischerprüfung ist eine 30-stündige Lehrgangsteilnahme. Dieser Lehrgang umfasst z. B. Fischkunde, Gewässerkunde, Gewässerpflege, Gerätekunde, Fischhege und rechtliche Bestimmungen.