Formvorschriften

vom Gesetz vorgeschriebene Beachtung bestimmter Formen beim Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte: Schriftform , notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung . Ein Rechtsgeschäft, das der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Formvorschriften sollen den Beweis sichern oder vor Übereilung schützen. Sie bilden die Ausnahme vom Grundsatz der Formfreiheit.