Freie

bei den Germanen Stammesangehörige mit persönlicher und politischer Freiheit sowie einem höheren Wergeld als die Minderfreien und Knechte. Die Freien bildeten die Volksversammlung, das Thing , und waren die tragende Schicht.

Im Mittelalter unterschied der Sachsenspiegel als Freie: Edle (Adlige), Schöffenbarfreie (Edelfreie mit einem Grundbesitz von mindestens etwa 100 ha, an dem das Schöffenamt hing), Pfleghafte, Biergelden (Freibauern mit Eigengut, die den „Grafenschatz“ zahlten, d. h. Heer- oder Dingsteuer bzw. Rodezins) und Landsassen (Pächter oder Zinsbauern ohne eigenen Besitz). – Erst die Aufhebung der Leibeigenschaft im 18./19. Jahrhundert machte alle Bauern frei. – Die Ministerialen hatten im Spätmittelalter den Makel der Unfreiheit verloren und waren freie Herren geworden; in den Städten hatte sich ein freies Bürgertum gebildet.