Freirechtsschule
eine rechtswissenschaftliche Schule, die bei der Rechtsfindung (als Reaktion gegen die Begriffsjurisprudenz ) die weit gehende Ergänzung oder gar Ablösung des starren Gesetzesrechts durch ein vom Richter frei geschaffenes, dem Einzelfall besser Rechnung tragendes Freirecht als richterliche Rechtsgestaltung anstrebte. Begründer: E. Ehrlich , G. F. Kantorowicz , H. Stampe und E. Fuchs.