Freistellungsauftrag
vom Sparer der Bank oder Sparkasse erteilter Auftrag, Kapitaleinkünfte bis zur Höhe des jährlichen Sparerfreibetrags inklusive Werbungskosten-Pauschale von der Quellensteuer freizustellen; steuerfrei bleiben so Kapitaleinkünfte des Privatanlegers in Höhe von 1421 Euro jährlich für Alleinstehende, 2842 für Verheiratete, seit 2007 nur noch 801 Euro für Alleinstehende, 1602 für Verheiratete. Zinsabschlagsteuer .