Funkti ọ nenplan
haushaltsrechtl. Begriff: Gliederungssystematik der Einnahmen u. Ausgaben der Haushaltspläne von Bund u. Ländern nach Aufgabengebieten (insgesamt 9 Hauptfunktionen) anstelle der institutionellen Aufgliederung nach dem Ministerialprinzip; Grundlage der Funktionenübersicht . Dem F. entspricht im kommunalen Haushalt der sog. Gliederungsplan .