Gefahrstoffrecht
Sammelbegriff für Rechtsnormen auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes (ChemG), die dem Schutz der privaten Endverbraucher, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor der Einwirkung gefährlicher Stoffe dienen; im Kernbereich ausgefüllt durch die Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbots-Verordnung . Im Gegensatz hierzu werden vom Regelungsbereich des ChemG alle, also auch die ungefährlichen chemischen Stoffe erfasst. Eindeutige Abgrenzungen zu anderen Rechtsgebieten sind häufig nicht möglich.