Gegenvorstellung
im Verwaltungsverfahren ein formloser Rechtsbehelf (Gegensatz: Widerspruch ) gegen eine behördliche Maßnahme, durch den deren Aufhebung oder Abänderung durch die erlassende Behörde (Gegensatz: Beschwerde ) begehrt wird.
im Verwaltungsverfahren ein formloser Rechtsbehelf (Gegensatz: Widerspruch ) gegen eine behördliche Maßnahme, durch den deren Aufhebung oder Abänderung durch die erlassende Behörde (Gegensatz: Beschwerde ) begehrt wird.