gemeines Recht
einheitliches Recht für ein Gebiet (Gegensatz: Partikularrecht [Teilgebietsrecht]) aufgrund einer Rechtsquelle; Gegensatz: allgemeines Recht aufgrund mehrerer Rechtsquellen.
einheitliches Recht für ein Gebiet (Gegensatz: Partikularrecht [Teilgebietsrecht]) aufgrund einer Rechtsquelle; Gegensatz: allgemeines Recht aufgrund mehrerer Rechtsquellen.